Video Pictures: https://www.videobilder.eu Please subscribe to channel for more videos, thank you! Bitte den Kanal für weitere Videos abonnieren, vielen Dank! ... Videosequenzen für eigene Projekte lizenzieren? Hier finden Sie mehr Infos: http://www.videobilder.eu/lizenzen.html ... Music by: Chris John Ross ... Alle Luftaufnahmen wurden nach bestem Wissen unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen angefertigt. Jeder Aufstiegsort und jedes Fluggebiet wurden zuvor sorgfältig ausgewählt. Die Aufnahmen wurden im Rahmen einer Künstlerischen Tätigkeit erstellt. Hinweise (nach Stand 2020): Praktisch alle gängigen Flugapps bzw. Onlinekarten für Drohnen beinhalten (nach Prüfung durch den Kanalbetreiber) nachweislich massive Fehler bezüglich Unter- oder Überregulierung und sind oft ungenau oder auch nicht mehr aktuell. Wohngrundstücke dürfen (ohne Genehmigung) nicht überflogen werden, öffentliche Bereiche in Wohngebieten sind davon aber nicht betroffen. Es gelten die vertikalen Grenzen. Gewerblich und zu Wohnzwecken gemeinsam genutzte Grundstücke sind nicht mehr als reines Wohngrundstück zu betrachten. Mögliche Aufstiegsverbote auf öffentlichen Flächen von Gemeinden und Städten können nur beachtet werden, sofern sie diese auch entsprechend veröffentlichen und kommunizieren sowie diese Einschränkungen jeweils rechtssicher begründen. Gemäß LuftVO §21b (2) gilt eine Abstandsregelung von 100m nur bei Einsatzorten von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und NICHT bei deren Liegenschaften (Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, etc.). Lediglich bei Sicherheitsbehörden (Polizei, Zoll, etc.) ist dieses auch bei deren Liegenschaften bzw. Standorten zu beachten. Aus eigenem Interesse werden zu unbeteiligten Personen die größtmöglichen Abstände eingehalten. Es sollen Luftaufnahmen angefertigt werden und keine waghalsigen Flugmanöver dokumentiert werden. Der von der Drohne ausgehende (geringfügige) Lärm wird durch Vermeidung von längeren Flügen in bebauten Gebieten in Bodennähe begrenzt, kann aber nicht ganz verhindert werden und ist zu dulden, auch weil sich dieser weit unterhalb zulässiger Höchstwerte befindet. Im Bundesland Hamburg gelten besondere allgemeine Vorschriften und Vorgaben z.B. bezüglich der Bundeswasser- und Bundesfernstraßen. Diese finden Sie hier: https://www.hamburg.de/bwi/drohnen/ Die Luftverkehrsordnung ist hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/ Bundeswasserstraßen: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/WaStrG/Anlagen/Anlage-1/Anlage-1-node.html Diese oben genannten Hinweise stellen die Rechtsauffassung des Kanalbetreibers dar. ...

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