https://www.schulfilme.com In diesem Film wird die Gewaltenteilung erläutert. Mit dem Begriff Gewalt ist hier die Macht gemeint, die ein Staat benötigt, um insbesondere die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Gewaltenteilung beschreibt entsprechend die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Sie dient der Kontrolle der staatlichen Machtausübung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Die Teilung der Gewalten und ihre gegenseitige Kontrolle ist eines der wichtigsten Kennzeichen einer Demokratie. Auch in Deutschland ist die Staatsgewalt in drei Bereiche aufgeteilt, in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt - auch Legislative, Exekutive und Judikative genannt. Bundestag und Bundesrat bilden auf Bundesebene die Legislative. Bundeskanzlerin und Bundesregierung, also die verschiedenen Minister, bilden die Exekutive. Die Judikative schließlich sind auf Bundesebene das Bundesverfassungsgericht sowie die Obersten Gerichtshöfe. In Deutschland gibt es zusätzlich zu der Gewaltenteilung auf Staatsebene noch eine zweite Ebene mit dreigeteilter Macht: die Bundesländer. Die Zuständigkeiten zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder sind ebenfalls gesetzlich genau festgelegt.

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