Die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ werden oft als Synonyme verwendet. Dabei meinen sie nicht das gleiche: Gleichberechtigung bezeichnet die Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts durften Frauen ohne die Erlaubnis ihres Mannes nicht arbeiten. Das Gesetz zur Gleichberechtigung von 1958 ändert dies. Doch Gleichstellung ist bis heute nicht gewährt, da Frauen weiterhin weniger verdienen als Männer. Dieses Problem lässt sich jedoch nicht durch ein einfaches Gesetz beheben. Von Annika Jost und Johanna Gans. "Politik in zwei Minuten" ist eine Kooperation zwischen der Kölner Journalistenschule (KJS) und phoenix.

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